Ausstellerinformationen
11. Hochzeitsmesse Kleinwallstadt
Sonntag, 10. März 2024
11:00 – 17:00 Uhr
Zehntscheune in 63839 Kleinwallstadt
Laufzeit der Messe: Sonntag, 10.03.2024, 11:00 – 17:00 Uhr
Aufbau: Samstag, 09.03.2024, 14:30 – 17:00 Uhr / Sonntag, 10.03.2024 08:00 – 11:00 Uhr
Abbau: Sonntag, 10.03.2024, 17:00 – 20:00 Uhr
Musik:
Das Abspielen von Musik bedarf einer Zustimmung des Veranstalters und darf nur in Standlautstärke erfolgen. Dasselbe gilt z.B. für Geräte oder Apparate, die Lärm oder störende Geräusche verursachen. GEMA-Gebühren sind vom Aussteller selbst zu tragen.
Ausstellungsstand:
Der Veranstalter behält sich vor, auch kurzfristig den Programmablauf zu ändern oder aus z.B. Platzgründen den Ausstellungsstand zu verändern oder zu verlegen. Fällt Ihr Stand größer aus als vereinbart, stellt ihnen der Veranstalter eine Nachrechnung. Sollte ihr Ausstellungsstand nicht in Ordnung sein, haben sie sich umgehend an den Veranstalter zu wenden, damit ihr Stand in Ordnung gebracht werden kann. Im anderen Fallebesteht kein Anspruch auf Minderung der Kosten für ihren Stand. Kann der Stand nicht in Ordnung gebracht werden, kann der Aussteller die Kosten der Standfläche in Höhe von maximal 10% kürzen. Die Kosten der Standfläche können nur dann vollkommen gekürzt werden, wenn der Fehler noch vor der Messe eintritt, der Aussteller dadurch den Stand nicht wahrnehmen kann und die Veranstaltung vor der Messe verlässt.
Konkurrenzausschluss:
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist generell kein Konkurrenzausschluss möglich.
Feuersicherheit:
Kerzenlichter oder andere offene Licht- und Feuerquellen sind strengstens untersagt. Es dürfen nur nicht- oder schwerentflammbare Waren (DIN 4102) zur Ausschmückung des Ausstellungsstandes verwendet werden. Im Zweifelsfalle muss der Aussteller die Schwerentflammbarkeit nachweisen. Brennbare Materialien, wie z.B. Packpapier, Papiertischdecken o.ä. dürfen nicht in Ständen und Gängen aufbewahrt werden.
Schäden:
Die Verantwortung für anfallende Sach- und Personenschäden beim Auf- bzw. Abbau oder während der Veranstaltung trägt jeder Aussteller selbst. Für Stolpergefahren aufgrund selbst mitgebrachter Gegenstände haftet der Aussteller selbst (z.B. bitte Stromkabel absichern o.ä.). Für Beschädigungen an Einrichtungen oder sonstigem Inventar, die bei Auf- und Abbau und während der Veranstaltung verursacht werden, ist vom Aussteller ebenso Haftung zu tragen, wie für den eigenen Stand und den eingebrachten Gegenständen. Daher wird ein Versicherungsschutz zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos empfohlen. Das gilt auch für verschmutzte Waren, denn der Veranstalter übernimmt keine Haftung wenn der Hallenboden verschmutzt ist und empfiehlt daher immer einen Teppich, vor allem für Brautstudios.
Aufbau:
Von allen Wänden ist ein Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten und an den Wänden darf nichts befestigt werden. Es sind nur Transportwägen mit Gummi oder Kunststoffrollen zugelassen. Notausgänge, Feuerlöscher, Feuermelder o.ä. müssen jederzeit zugänglich sein.
Abbau:
Der Messebetrieb läuft von 11:00 – 17:00 Uhr. Wer seinen Stand vorzeitig abbaut, wird von Folgemesse ausgeschlossen und von der Webseite gestrichen.
Fremdwerbung:
Eine Verteilung von Werbematerial von Firmen, die nicht an der Messe teilnehmen, ist untersagt.
Stornierung:
Eine Auflösung des Vertrages kann nur nachweislich schriftlich und unter folgenden Bedingungen erfolgen: Kann der Aussteller nicht mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung oder maximal eine Woche nach der Vereinbarung eine Ersatzfirma aus derselben Branche für den gebuchten Stand vermitteln, so sind 75% der Standkosten zu übernehmen. Bei Stornierungen, die weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen oder länger als eine Woche nach der Buchung liegen, fallen die gesamten Kosten für den Ausstellungsstand an.
Vereinbarungen:
Abreden und Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Obernburg.